HRA 8648 KI: Windpark Osterrade Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Bovenau, Dosenrade 4, 24796 Bovenau. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Osterrade Wind 2. GmbH u. Co. KG, Bredstedt (Amtsgericht Flensburg, HRA 1412 HU), die Osterrade Wind 4. GmbH u. Co. KG, Bredstedt (Amtsgericht Flensburg, HRA 1417 HU), die Osterrade Wind GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bovenau (Amtsgericht Kiel, HRA 1606 RD) und die Windpark Osterrade GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Kiel, HRA 1605 RD) jeweils durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
24796 Bovenau
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG