HRA 7235 FL: Windpark Reußenköge VI GmbH & Co. KG, Reußenköge, Sönke-Nissen-Koog 13, 25821 Reußenköge. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 11.08.2014 und 20.08.2014 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bürgerwindpark Reußenköge GmbH & Co. KG mit Sitz in Reußenköge (Amtsgericht Flensburg, HRA 8301 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
25821 Reußenköge
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Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG