HRA 41343: Windpark Udenheim GmbH & Co. KG, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Geändert, jetzt: Neue Firma: Windpark Schornsheim-Udenheim GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2022 mit der Windpark Schornsheim I GmbH & Co. KG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRA 41340) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2022 mit der Windpark Udenheim II GmbH & Co. KG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRA 41337) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55286 Wörrstadt
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Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG