Winergy AG, Voerde, Am Industriepark 2, 46562 Voerde. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Siemens AG am 23.04.2013/30.04.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Winergy AG, Voerde, Am Industriepark 2, 46562 Voerde. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2013 mit der Siemens AG mit Sitz in Berlin und München (Amtsgericht Charlottenburg HRB 12300 und Amtsgericht München HRB 6684) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Winergy AG, Voerde, Am Industriepark 2, 46562 Voerde. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Siemens AG mit Sitz in Berlin und München (Amtsgericht Charlottenburg HRB 12300 und Amtsgericht München HRB 6684) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Winergy AG, Voerde, Am Industriepark 2, 46562 Voerde. Prokura erloschen: Brun, Karl, Borken, * ‒.‒.‒‒.
Winergy AG, Voerde, Am Industriepark 2, 46562 Voerde. Prokura erloschen: Wiegemann, Lars, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
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