Winfried Wagner, Bürobedarf, Inh. Margaretha Olbrich, Bad Lippspringe, Detmolder Str. 61, 33175 Bad Lippspringe. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
Winfried Wagner, Bürobedarf, Inh. Margaretha Olbrich, Bad Lippspringe, Detmolder Str. 61, 33175 Bad Lippspringe. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden:Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Winfried Wagner, Bürobedarf, Inh. Margaretha Olbrich, Bad Lippspringe, Detmolder Str. 61, 33175 Bad Lippspringe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 524/10) vom 10.11.2010 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.