Winkel & Hansmann GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Louisenstraße 96, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klang & Design GmbH & Co KG am 04.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Winkel & Hansmann GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Louisenstraße 96, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2006 mit Ergänzung vom 25.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von denselben Tagen mit der Klang & Design GmbH & Co KG mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 105349) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.