Winkhaus Türtechnik GmbH & Co. KG, Münster (Bohlweg 43, 48147 Münster). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Winkhaus Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG, Münster (Bohlweg 43, 48147 Münster). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Winkhaus STV Verwaltungs GmbH, Meiningen (Amtsgericht Meiningen HR B 4583). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2005 mit der Winkhaus STV Verwaltungs GmbH mit Sitz in Meiningen (Amtsgericht Meiningen HRB 4583) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Winkhaus Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG, Münster (Bohlweg 43, 48147 Münster). Neue Firma: Winkhaus Türtechnik GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Winkhaus Türtechnik Verwaltungs GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HR B 4987).
Winkhaus Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG, Münster (Bohlweg 43, 48147 Münster). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Winkhaus STV Verwaltungs GmbH, Meiningen (Amtsgericht Meiningen HR B 4583). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2005 mit der Winkhaus STV GmbH & Co. KG mit Sitz in Meiningen (Amtsgericht Meiningen, HRA 1008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.