Winkler, Scholz + Gerads Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Velbert (Friedrichstr. 134, 42551 Velbert). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Winkler und Scholz Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 19.04.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Winkler, Scholz + Gerads Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Velbert (Friedrichstr. 134, 42551 Velbert). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom 08.03.2006 mit der Winkler und Scholz Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Essen, PR 515) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird Bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.