HRB 15736:Winner Computer & Software GmbH, Dresden, Gutzkowstr. 30, 01069 Dresden.Die Verschmelzung wurde am 24.03.2014 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Winner Computer & Software GmbH, Dresden, Gutzkowstr. 30, 01069 Dresden. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der WEA13 Ltd. & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 116682) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Winner Computer & Software GmbH, Dresden, Gutzkowstr. 30, 01069 Dresden. Die 1A Elektronik-Fachhandels GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht HRB 26629) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.