HRA 1683: Winter & Freis GmbH & Co. KG, Kipfenberg, Försterstraße 15, 85110 Kipfenberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Ostermeier, Werner, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Ostermeier, Johannes, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 1683: Winter & Freis GmbH & Co. KG, Kipfenberg, Försterstraße 15, 85110 Kipfenberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Ostermeier, Johannes, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 1683:Winter & Freis GmbH & Co. KG, Kipfenberg, Försterstraße 15, 85110 Kipfenberg.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Ostermeier, Werner, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Winter & Freis GmbH & Co. KG, Kipfenberg, Försterstraße 15, 85110 Kipfenberg.Geschäftsanschrift: Försterstraße 15, 85110 Kipfenberg.
Werner Ostermeier GmbH & Co. KG, Kipfenberg (Försterstr. 15, 85110 Kipfenberg). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2005 sowie der Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsplan vom gleichen Tage das von dem EinzelkaufmannOstermeier, Werner, Kipfenberg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Winter & Freis e. K. mit dem Sitz in Kipfenberg (Amtsgericht Ingolstadt HRA 411) betriebene Unternehmen als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 16.09.2005. Neue Firma: Winter & Freis GmbH & Co. KG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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