Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Forberger, Stefan, Siegen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.01.2023
Frenking |
HRB 7910: Winter Grün Markiertechnologie GmbH, Wilnsdorf, Siegener Straße 81-83, 57234 Wilnsdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Winter, Helmut, Fitzbek, * ‒.‒.‒‒. Nach Ergänzung des weiteren Vornamens weiterhin Geschäftsführer: Vogelsang, Ralf Horst, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7910: Winter Grün Markiertechnologie GmbH, Wilnsdorf, Siegener Straße 81-83, 57234 Wilnsdorf. Nach Berichtigung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Winter, Helmut, Fitzbek, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7910: Winter Grün Markiertechnologie GmbH, Wilnsdorf, Siegener Straße 81-83, 57234 Wilnsdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Winter, Helmut, Fitzbeck, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7910:Grün GmbH Spezialmaschinenfabrik - Straßenmarkierungsmaschinen, Wilnsdorf, Siegener Straße 81-83, 57234 Wilnsdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 11. August 2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Firma und Sitz) und § 17 (Beirat) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Winter Grün Markiertechnologie GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom mit der WINTER Markiertechnologie GmbH mit Sitz in Fitzbek (AG Pinneberg, HRB 2488 IZ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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