Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
26.06.2024
Dunkel-Waldschläger
b)
Fall 12 |
HRB 100752: Winter Innenausbau GmbH, Büddenstedt, Gartenstraße 27, 38372 Büddenstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Abberufen als Geschäftsführer und bestellt als Liquidator: Winter, Andrea, Büddenstedt, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Winter Innenausbau GmbH, Büddenstedt, Gartenstraße 27, 38372 Büddenstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: Pinkernelle, Marco, Büddenstedt, * ‒.‒.‒‒.
Winter Verwaltungs-GmbH, Büddenstedt (Gartenstraße 27, 38372 Büddenstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Stimmrecht) geändert. Neue Firma: Winter Innenausbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung von Decken- und Wandverkleidungen, Innenausbauarbeiten und aller artverwandten Tätigkeiten.
Winter Verwaltungs-GmbH, Büddenstedt (Gartenstraße 27, 38372 Büddenstedt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.04.2008 mit der Winter Innenausbau-GmbH & Co. KG mit Sitz in Büddenstedt (AG Braunschweig HRA 100571) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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