Winzergenossenschaft Unteröwisheim eG, Kraichtal (Staarenbergstr. 17, 76703 Kraichtal). Die Eintragung der Verschmelzung mit der "Winzergenossenschaft Zeutern eG" mit Sitz in Ubstadt-Weiher im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.06.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Winzergenossenschaft Unteröwisheim eG, Kraichtal (Staarenbergstr. 17, 76703 Kraichtal). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.03.2007 und 13.04.2007 mit der Genossenschaft "Winzergenossenschaft Zeutern eG", Ubstadt-Weiher (Amtsgericht Mannheim GnR 230038) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.