Winzerverein Freinsheim eG, Freinsheim, Südliche Winzerstraße 2-6, 67251 Freinsheim. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 24.11.2010 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2010 mit der Vier Jahreszeiten Winzer eG mit Sitz in Bad-Dürkheim (Amtsgericht Ludwigshafen GnR 10131) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Winzerverein Freinsheim eG, Freinsheim, (Südliche Winzerstraße 2-6, 67251 Freinsheim).Die Generalversammlung vom 02.03.2009 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen; 2. Kauf und Verkauf von weinbezogenen Handelswaren; 3. Ausübung aller im Zusammenhang mit dem unter Ziffer 1 und 2 festgelegten Gegenstand stehenden Geschäfte und Tätigkeiten sowie ergänzender Dienstleistungen. Bestellt als Vorstand: Oberholz, Thomas, Freinsheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Baier, Heiko, Freinsheim, * ‒.‒.‒‒.
Winzerverein Freinsheim eG, Freinsheim (Südliche Winzerstraße 2-6, 67251 Freinsheim). Die Generalversammlung vom 26.02.2007 hat eine Änderung des Statuts in § § 1 (Sitz), 2 (Zweigniederlassung), 3 (erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausscheiden durch Tod eines Mitglieds), 9 (Ausschluiss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Plichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willenbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsordnung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 (Gesetzliche Rücklagen), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 39 a (Kapitalrücklage), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 44 (Deckung eines Jahresfehlbetrages), 46 (Bekanntmachungen) beschlossen, außerdem wurde 47 (Gerichtsstand), und 48 (Mitgliedschaften) neu hinzugefügt.