Winzerverein Meckenheim eG, Neustadt-Mußbach, An der Eselshaut 76, 67435 Neustadt-Mußbach. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 07.12.2010 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2010 mit der Ruppertsberger Winzerverein "Hoheburg" eG mit Sitz in Ruppertsberg (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. GnR 40107) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers, welche am 23.01.2011 erfolgt ist. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Winzerverein Meckenheim eG, Neustadt-Mußbach, An der Eselshaut 76, 67435 Neustadt-Mußbach. Nicht mehr Vorstand: Schubing, Werner, Winzer und Landwirt, Meckenheim.
Winzerverein Meckenheim eG, Neustadt-Mußbach, (An der Eselshaut 76, 67435 Neustadt-Mußbach).Geburtsdatum berichtigt Vorstandsvorsitzender: Kaufmann, Bernd, Meckenheim, * ‒.‒.‒‒.
Weinland Meckenheim eG, Neustadt-Mußbach (An der Eselshaut 76, 67435 Neustadt-Mußbach). Die Generalversammlung vom 06.05.2008 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und mit ihr eine weitere Änderung vom 28.07.2008 Änderung des § 1 (Firma) sowie die Änderung des § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Winzerverein Meckenheim eG. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erfassung von Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen, sowie alle brachenmäßig damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Bestellt als Vorstand: Groß, Ralf, Meckenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Stellvertreter: Wernz, Armin, Winzer und Landwirt, Meckenheim.
Weinland Meckenheim eG, Neustadt-Mußbach (An der Eselshaut 76, 67435 Neustadt). Bestellt als Vorstand: Groß, Norbert, Meckenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Dr. Schulz, Martin, Meckenheim.
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