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c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO). Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Kinder-
und Jugendhilfe, die Förderung der
Erziehung und der Volksbildung. Der
Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Errichten, die
Unterhaltung und den Betrieb von
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
und aller damit in Zusammenhang
stehender Geschäfte. Dazu gehören z.B.
Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne
Behinderung. Die Gesellschaft verwirklicht
die genannten Zwecke auch im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zur
Unternehmensgruppe "Stiftung Lebenshilfe
Bielefeld" gehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften, durch die Entgegennahme
und das Erbringen von Leistungen jeglicher
Art sowie durch Nutzungsüberlassungen,
durch Lieferungen und durch die
Erbringung von Personaldienstleistungen.
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch
die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener
Mittel zur Förderung der in der
Abgabenordnung genannten
steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder durch Körperschaften
des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
Die Förderung kann auch durch die
vergünstigte Überlassung von Gütern und
Leistungen an andere steuerbegünstigte
Körperschaften für deren steuerbegünstigte
Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft ist
unter Beachtung der Vorschriften der
Abgabenordnung für steuerbegünstigte
Körperschaften zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung
oder Förderung des Gesellschaftszwecks
dienen. Ferner darf sie Gesellschaften
gründen, übernehmen oder sich an ihnen
beteiligen. Auch darf die Gesellschaft
Zweigniederlassungen errichten. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft
und den folgenden Gesellschaften von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit:
Lernhaus Lebenshilfe gGmbH, AG Bielefeld HRB
37091, elha GmbH, AG Bielefeld HRB 36185,
Werkhaus GmbH Bielefelder Werkstätten für
behinderte Menschen, AG Bielefeld HRB 35231,
Wohnen und mehr GmbH, AG Bielefeld HRB
35127, AHW Ambulante Wohnhilfen gGmbH, AG
Bielefeld HRB 38761, Objects InServ GmbH, AG
Bielefeld HRB 39470, Teuto InServ gGmbH, AG
Bielefeld HRB 37185, prosigno GmbH, AG
Bielefeld HRB 40908, Lebenshilfe e. V. Bielefeld,
AG Bielefeld VR 914, Stiftung Lebenshilfe
Bielefeld, Am Möllerstift 22, 33647 Bielefeld. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes und der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. |
a)
25.07.2024
Berge |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Fredebeul-Krause, Susanne, Halle/Westf.,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Marnitz, Jana Ruth, Enger, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Marnitz, Jana Ruth, Enger, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.05.2023
Rohden |