HRB 23351: Wirtgen Mineral Technologies GmbH, Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windhagen. Prokura erloschen: Knippel, Frank, Reinsfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23351: Wirtgen Mineral Technologies GmbH, Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2021 mit der FAF Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 27528) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23351: Wirtgen Mineral Technologies GmbH, Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 2, 53578 Windhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) sowie § 2 (Gegenstand des Unternehemens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Benninghoven Zweigniederlassung der Wirtgen Mineral Technologies GmbH, 54516 Wittlich, Geschäftsanschrift: Benninghovenstraße 1, 54516 Wittlich. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Halten sowie das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, insbesondere die Beteiligung an solchen Gesellschaften, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten, Maschinen, Anlagen und Ersatzteilen für die Geschäftsfelder Mineral Technologie, d.h. insbesondere Technologien zur Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung von mineralischen Rohstoffen, und diesen verwandten Wirtschaftszweige ist; deren gesellschaftsrechtliche und geschäftspolitische Steuerung sowie die Förderung gesellschaftsübergreifender Maßnahmen zur Festigung und zum Ausbau der Marktposition im Bereich Mineral Technologie; ferner das Halten und das Vermieten von Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern, die dem Gesellschaftszweck der gehaltenen Beteiligungen dienen. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Verladung, Transport, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von stationären halbmobilen und mobilen Asphaltmischanlagen, Brennertechnik, Recyclinganlagen, Brechanlagen, Bitumenanlagen, Bitumentanksystemen, Fahrgestellen, Mischtechnik, Filtern, Förderungsanlagen, Förderschnecken, Elevatoren, Container, Kies- und Sandaufbereitungsanlagen, Siloanlagen, Dosieranlagen, Computersteuerungen, Schaltanlagenbauten, Tanklangen, Siebmaschinen, Ventilatoren und sonstige Maschinen, Anlagen und Ersatzteilen für den Straßenbau und Feuerungsanlagen aller Art sowie Stahlbau. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Steins, Heinrich, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer beschränkt auf die Zweigniederlassung 54516 Wittlich: Dr. Scheer, Frank, Bernkastel-Kues, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2021 mit der Benninghoven - Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wittlich (Amtsgericht Wittlich, HRB 21369) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.