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a)
Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige
GmbH
b)
Rosenheim
Geschäftsanschrift:
Kaiserstr. 27, 83022 Rosenheim
c)
Die GmbH verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung sozialer,
kultureller, gesellschaftlicher und
infrastrukturelle Belange der Bewohner der
Stadt und des Landkreises Rosenheim im
Sinne von § 52 Abs. 2-4, 5, 22, 23 und 25
der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen,
entsprechende Beteiligungen zu erwerben,
zu halten, zu verwalten und zu veräußern
sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die
unmittelbar oder mittelbar geeignet sind,
den angegebenen gemeinnützigen Zweck
der Gesellschaft zu fördern.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
Die Förderung von:
- Kunst und Kultur,
- traditionellem Brauchtum einschließlich
der Fastnacht und des Faschings,
- Wissenschaft und Forschung,
- Jugend und Altenhilfe
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutz sowie der Unfallverhütung
- Internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und der
Völkerverständigungsgedanken
- Sport
- Heimatpflege, Heimatkunde und
Ortsverschönerungen
- Bürgerschaftlichen Engagement
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für
die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter (Mitglieder)
erhalten keine Zuwendungen und
Gewinnanteile aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter dürfen also keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft (Körperschaft) oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück, sowie in dieser
Satzung nicht vollständig ausgeschlossen.
Es darf keine Person duch Ausgaben, die
den Zwecken der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann auch andere,
ebenfalls steuerbegünstigten
Gesellschaftern, Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen oder einer geeigneten
öffentlichen Behörde finanzielle oder
sachliche Mittel zur Verfügung stellen,
wenn diese Stelle mit den Mitteln
Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke
dieser Gesellschaft fördern.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft zugunsten der Begünstigten
wird ausgeschlossen.
Vermögensumschichtungen sind zulässig -
auch hinsichtlich Grundbesitz oder
Unternehmensbeteiligungen.
Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des
gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen
gebildet werden.
Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist
grundsätzlich ehrenamtlich es sei denn der
erforderliche Arbeitsanfall erfordert die
Beschäftigung einer beruflich tätigen
Geschäftsführung. Auslagen werden
ersetzt. Für den Sach- und Zeitaufwand der
Mitglieder der Geschäftsführung erhalten
diese eine angemessene Pauschale, die
das gemeinnützigkeitsrechtlich
Angemessene nicht überschreiten darf.
Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen der Gesellschaft je zur
Hälfte an die Sparkassenstiftung Zukunft
für die Stadt Rosenheim und die
Sparkassenstiftung Zukunft für den
Landkreis Rosenheim, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Frey, Reinhold, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Obermoser, Sabrina, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2024. |
a)
19.11.2024
Inderwiesen |