Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH, Rosenheim (HRB 33471)

Firmendaten

Anschrift
Kaiserstr. 27
83022 Rosenheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 33471
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH aus Rosenheim ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 33471 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.10.2024 hat die Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung sozialer, kultureller, gesellschaftlicher und infrastrukturelle Belange der Bewohner der Stadt und des Landkreises Rosenheim im Sinne von § 52 Abs. 2-4, 5, 22, 23 und 25 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Die Förderung von: - Kunst und Kultur, - traditionellem Brauchtum einschließlich der Fastnacht und des Faschings, - Wissenschaft und Forschung, - Jugend und Altenhilfe - Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung - Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigungsgedanken - Sport - Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerungen - Bürgerschaftlichen Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter (Mitglieder) erhalten keine Zuwendungen und Gewinnanteile aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen also keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück, sowie in dieser Satzung nicht vollständig ausgeschlossen. Es darf keine Person duch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann auch andere, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaftern, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke dieser Gesellschaft fördern. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft zugunsten der Begünstigten wird ausgeschlossen. Vermögensumschichtungen sind zulässig - auch hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen gebildet werden. Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist grundsätzlich ehrenamtlich es sei denn der erforderliche Arbeitsanfall erfordert die Beschäftigung einer beruflich tätigen Geschäftsführung. Auslagen werden ersetzt. Für den Sach- und Zeitaufwand der Mitglieder der Geschäftsführung erhalten diese eine angemessene Pauschale, die das gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene nicht überschreiten darf. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft je zur Hälfte an die Sparkassenstiftung Zukunft für die Stadt Rosenheim und die Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.11.2024)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige
GmbH
b)
Rosenheim
Geschäftsanschrift:
Kaiserstr. 27, 83022 Rosenheim
c)
Die GmbH verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung sozialer,
kultureller, gesellschaftlicher und
infrastrukturelle Belange der Bewohner der
Stadt und des Landkreises Rosenheim im
Sinne von § 52 Abs. 2-4, 5, 22, 23 und 25
der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen,
entsprechende Beteiligungen zu erwerben,
zu halten, zu verwalten und zu veräußern
sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die
unmittelbar oder mittelbar geeignet sind,
den angegebenen gemeinnützigen Zweck
der Gesellschaft zu fördern.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
Die Förderung von:
- Kunst und Kultur,
- traditionellem Brauchtum einschließlich
der Fastnacht und des Faschings,
- Wissenschaft und Forschung,
- Jugend und Altenhilfe
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutz sowie der Unfallverhütung
- Internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und der
Völkerverständigungsgedanken
- Sport
- Heimatpflege, Heimatkunde und
Ortsverschönerungen
- Bürgerschaftlichen Engagement
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für
die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter (Mitglieder)
erhalten keine Zuwendungen und
Gewinnanteile aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter dürfen also keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft (Körperschaft) oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück, sowie in dieser
Satzung nicht vollständig ausgeschlossen.
Es darf keine Person duch Ausgaben, die
den Zwecken der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann auch andere,
ebenfalls steuerbegünstigten
Gesellschaftern, Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen oder einer geeigneten
öffentlichen Behörde finanzielle oder
sachliche Mittel zur Verfügung stellen,
wenn diese Stelle mit den Mitteln
Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke
dieser Gesellschaft fördern.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft zugunsten der Begünstigten
wird ausgeschlossen.
Vermögensumschichtungen sind zulässig -
auch hinsichtlich Grundbesitz oder
Unternehmensbeteiligungen.
Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des
gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen
gebildet werden.
Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist
grundsätzlich ehrenamtlich es sei denn der
erforderliche Arbeitsanfall erfordert die
Beschäftigung einer beruflich tätigen
Geschäftsführung. Auslagen werden
ersetzt. Für den Sach- und Zeitaufwand der
Mitglieder der Geschäftsführung erhalten
diese eine angemessene Pauschale, die
das gemeinnützigkeitsrechtlich
Angemessene nicht überschreiten darf.
Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen der Gesellschaft je zur
Hälfte an die Sparkassenstiftung Zukunft
für die Stadt Rosenheim und die
Sparkassenstiftung Zukunft für den
Landkreis Rosenheim, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Frey, Reinhold, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Obermoser, Sabrina, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2024.
a)
19.11.2024
Inderwiesen

Historie 1

19.11.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Reinhold Frey
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sabrina Obermoser
Geschäftsführer