GnR 344 B: Wirtschafts-Genossenschaft Berliner Grundbesitzer eG., Berlin (Mainzer Straße 13, 10715 Berlin). Nicht mehr Vorstand befristet zum 31.03.2014: 5. Dr. Stöffler, Marina, geb. Meilicke; Vorstand: 6. Danschke, Birgit, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Wirtschafts-Genossenschaft Berliner Grundbesitzer eG., Berlin (Mainzer Straße 13, 10715 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 2. Olbricht, Fritz; Vorstand befristet zum 31.03.2014:; 5. Dr. Stöffler, Marina, geb. Meilicke, * ‒.‒.‒‒, Berlin.
Wirtschafts-Genossenschaft Berliner Grundbesitzer eG., Berlin (Mainzer Straße 13, 10715 Berlin). Gegenstand: 1.a) Vermittlung von Grundstücken und Hypotheken, b) Beratung in Grundstücksangelegenheiten, c) Ausführung aller den Grundbesitz betreffenden Geschäfte, d) Halten von Beteiligungen an wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, soweit es das Genossenschaftsgesetz zuläßt. 2. Großhandel mit den für die Betriebe der Mitglieder erforderlichen Brennstoffen. 3. Nutzung eigenen Grundbesitzes. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Die Satzung ist am 06.06.2012 neu gefasst und dabei insbesondere geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 40 (Nachschusspflicht). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können..
Wirtschafts-Genossenschaft Berliner Grundbesitzer eG., Berlin (Mainzer Straße 13, 10715 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 3. Hübner, Brigitta.
Wirtschafts-Genossenschaft Berliner Grundbesitzer eG., Berlin (Mainzer Straße 13, 10715 Berlin). Vertretungsregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 2:; hinsichtlich der konkreten Vertretungsmacht, nunmehr; Vorstand:; Olbricht, Fritz; mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten Rechtsform: Die Satzung ist am 24.06.2010 geändert in § 15 Abs. 1 (Vertretung)..
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