Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
11.08.2022
Weißmann |
HRB 157002: Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH, Weyarn, Landkreis Miesbach, Bürgermeister-Panzer-Straße 4, 83629 Weyarn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Wagner, Jürgen, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 157002: Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH, Schliersee, Landkreis Miesbach, Kameterstraße 3a, 83727 Schliersee. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Weyarn, Landkreis Miesbach. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Panzer-Straße 4, 83629 Weyarn. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Wagner, Jürgen, Weyarn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 157002: Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH, Schliersee, Landkreis Miesbach, Kameterstraße 3a, 83727 Schliersee. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 25.06.2018 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 mit der R J Wade Limited mit dem Sitz in Egham, Vereinigtes Königreich (Companies House, No. 11099466) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 157002: Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH, Schliersee, Landkreis Miesbach, Kameterstraße 3a, 83727 Schliersee. Die Gesellschaft hat am 20.04.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der R J Wade Limited mit dem Sitz in Egham, Surrey / United Kingdom (Handelsregister Companies House /England and Wales) Registernummer 11099466) eingereicht. Den Gläubigern der Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Absatz 1 steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH unter deren GeschäftsanschriftKameterstraße 3a, 83727 Schlierseegeltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Wirtschaftsberatung Jürgen Wagner GmbH hat keineMinderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von derenRechten entfallen.Jeder Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (R J Wade Ltd) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung Ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen:R J Wade Ltd, Gladstone House 75-77, High Street, Egham, TW2O 9HY
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