HRB 5334: Wirtschaftsbetriebe Schieder-Schwalenberg GmbH (WBS), Schieder-Schwalenberg, Domäne 3, 32816 Schieder-Schwalenberg. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis. Geschäftsführer: Bickel, Michael, Detmold, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 5334: Wirtschaftsbetriebe Schieder-Schwalenberg GmbH (WBS), Schieder-Schwalenberg, Domäne 3, 32816 Schieder-Schwalenberg. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 5334: Wirtschaftsbetriebe Schieder-Schwalenberg GmbH (WBS), Schieder-Schwalenberg, Domäne 3, 32816 Schieder-Schwalenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Bickel, Michael, Detmold, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Beckmeier, Klaus, Schieder-Schwalenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5334: Wirtschaftsbetriebe Schieder-Schwalenberg GmbH (WBS), Schieder-Schwalenberg, Domäne 3, 32816 Schieder-Schwalenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Errichtung und der Betrieb einer Fernwärmeversorgungsanlage im Ortsbereich Schieder sowie der Bau und Betrieb von Einrichtungen der städtischen Entwässerung.
HRB 5334: Fernwärmeversorgung der Stadt Schieder-Schwalenberg GmbH (FSG), Schieder-Schwalenberg, Domäne 3, 32816 Schieder-Schwalenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Wirtschaftsbetriebe Schieder-Schwalenberg GmbH (WBS). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2015 mit der Abwasserbeseitigung der Stadt Schieder-Schwalenberg GmbH mit Sitz in Schieder-Schwalenberg (Amtsgericht Lemgo, HRB 5303) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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