Wirtschaftsförderungsgesellschaft Radevormwald mbH, Radevormwald (Hohenfuhrstraße, 42477 Radevormwald). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRA 26078) am 14.07.2008 wirksam geworden.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Radevormwald mbH, Radevormwald (Hohenfuhrstraße, 42477 Radevormwald). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2008 im Wege des Formwechsels in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Radevormwald GmbH & Co.KG mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln) umgewandelt. Die Umwandlung wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers im Handelsregister. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.