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Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung, Heinsberg (HRB 10391)

Firmendaten

Anschrift
Klostergasse 17
52525 Heinsberg
Frühere Anschriften: 1
Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02452/13-1810
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wfg-heinsberg.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1978
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: e: 250.000,00 EUR - 499.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 10391
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung aus Heinsberg ist im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 10391 verzeichnet. Nach der Gründung am 05.01.1978 hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie des Kreises Heinsberg zu verbessern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeit- und Tourismusbereich und der insbesondere touristischen Standortentwicklung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb des Gesellschaftsgebietes und seines Umlandes in den Bereichen Freizeit und Naherholung sowie Tourismus dienen. (2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. (3) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Wirtschaftsförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) für den Wirtschaftsstandort Kreis Heinsberg und die Ansiedlung neuer Unternehmen im Verbreitungs- und Verflechtungsbereich der Gesellschaft im Gesellschaftsgebiet werben, c) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen lnvestitionshilfen beraten und unterstützen, d) die Gründung selbstständiger Existenzen unterstützen, e) die ansässige Wirtschaft bei der Gewinnung und Sicherung ihres Arbeitskräftebedarfes beraten und unterstützen, f) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes fördern, g) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, h) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, i) den Betrieb von Innovations- und Gründerzentren, insbesondere des Gründer- und Service-Zentrum Hückelhoven (GSZH). (4) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Tourismusförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Schaffung und Umsetzung einer einheitlichen Strategie zum Tourismus- und Regionalmarketing im und für den Kreis Heinsberg gemäß seiner touristischen Profilthemen, insbesondere Radfahren, Wandern, Naturerlebnis und als Genussregion inkl. der Realisierung aller dafür notwendigen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere der Marke "Heinsberger Land -erfrischend entspannt" gemäß der Markenphilosophie, b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein Tourismus GmbH in Unterstützung der Gesellschafterfunktion des Kreises Heinsberg an der Niederrhein Tourismus GmbH, c) Konzeption, Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Tourismus im Kreis Heinsberg, d) Implementierung übergreifender touristischer Themen auf kreisbezogener und kreisübergreifender Ebene durch Koordination, Information und Umsetzungsbegleitung, e) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, f) die Unterstützung der touristischen Entwicklung durch Ansprache, Beratung und Koordinierung potenzieller Leistungsträger und Investoren im Gesellschaftsgebiet g) die Sicherung eines lnformationsservices zur Auskunft im und über den touristischen Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die Allgemeinheit (Einwohner und Gäste). (5) Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (7) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. (8) Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass er außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung der Standortentwicklung und der Förderung von Tourismus zur Steigerung der Lebensqualität aller Einwohner und Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet. (9) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismusförderung ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus dem Gesellschafterkreis wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Tourismusförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 256.000,00 EUR. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.02.2025)

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Registermeldungen 16

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
16 a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel, § 21
(Jahresabschluss) und § 26 (Betrauung der Gesellschaft)
sowie die Streichung des bisherigen § 25a
(Transparenzgesetz § 108 Abs. l S.l Nr. 9; Abs. 2 GO NW)
beschlossen.
a)
03.02.2025
Rößeler
Calendar 18.08.2021
Veränderung

HRB 10391: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung, Heinsberg, Klostergasse 17, 52525 Heinsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 14 (Vorsitz und Beschlussfassung) und § 19 (Sitzungen und Beschlussfähigkeit) beschlossen.

Calendar 18.04.2019
Veränderung

HRB 10391: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung, Heinsberg, Klostergasse 17, 52525 Heinsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 256.000 EUR um 20.480,00 EUR auf 235.520,00 EUR beschlossen.

Calendar 12.04.2019
Veränderung

HRB 10391: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung, Heinsberg, Klostergasse 17, 52525 Heinsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 256.000 EUR um 20.480,00 EUR auf 235.520,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 235.520,00 EUR.

Calendar 25.09.2018
Berichtigung

HRB 10391: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung, Heinsberg, Klostergasse 17, 52525 Heinsberg. Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie des Kreises Heinsberg zu verbessern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeit- und Tourismusbereich und der insbesondere touristischen Standortentwicklung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb des Gesellschaftsgebietes und seines Umlandes in den Bereichen Freizeit und Naherholung sowie Tourismus dienen. (2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. (3) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Wirtschaftsförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) für den Wirtschaftsstandort Kreis Heinsberg und die Ansiedlung neuer Unternehmen im Verbreitungs- und Verflechtungsbereich der Gesellschaft im Gesellschaftsgebiet werben, c) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen lnvestitionshilfen beraten und unterstützen, d) die Gründung selbstständiger Existenzen unterstützen, e) die ansässige Wirtschaft bei der Gewinnung und Sicherung ihres Arbeitskräftebedarfes beraten und unterstützen, f) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes fördern, g) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, h) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, i) den Betrieb von Innovations- und Gründerzentren, insbesondere des Gründer- und Service-Zentrum Hückelhoven (GSZH). (4) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Tourismusförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Schaffung und Umsetzung einer einheitlichen Strategie zum Tourismus- und Regionalmarketing im und für den Kreis Heinsberg gemäß seiner touristischen Profilthemen, insbesondere Radfahren, Wandern, Naturerlebnis und als Genussregion inkl. der Realisierung aller dafür notwendigen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere der Marke "Heinsberger Land -erfrischend entspannt" gemäß der Markenphilosophie, b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein Tourismus GmbH in Unterstützung der Gesellschafterfunktion des Kreises Heinsberg an der Niederrhein Tourismus GmbH, c) Konzeption, Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Tourismus im Kreis Heinsberg, d) Implementierung übergreifender touristischer Themen auf kreisbezogener und kreisübergreifender Ebene durch Koordination, Information und Umsetzungsbegleitung, e) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, f) die Unterstützung der touristischen Entwicklung durch Ansprache, Beratung und Koordinierung potenzieller Leistungsträger und Investoren im Gesellschaftsgebiet g) die Sicherung eines lnformationsservices zur Auskunft im und über den touristischen Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die Allgemeinheit (Einwohner und Gäste). (5) Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (7) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. (8) Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass er außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung der Standortentwicklung und der Förderung von Tourismus zur Steigerung der Lebensqualität aller Einwohner und Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet. (9) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismusförderung ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus dem Gesellschafterkreis wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Tourismusförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden.

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Historie 6

10.11.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Joachim Wolfgang Steiner
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Franz Ulrich Schirowski
Geschäftsführer

29.05.2015
Adressänderung

Alte Anschrift:
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg

Neue Anschrift:
Klostergasse 17
52525 Heinsberg

25.01.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Hermann-Josef Welfers
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Axel Wahlen
Prokurist

09.11.2004
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hermann-Josef Welfers
Prokurist

10.05.2004
Entscheideränderung

Austritt
Herr Robert Mundt
Geschäftsführer

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