Wirtschaftsverband Baustoffe - Naturstein e.V., Köln (Annastraße 67 - 71, 50969 Köln). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg VR 4845) am 25.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wirtschaftsverband Baustoffe - Naturstein e.V., Köln (Annastraße 67 - 71, 50969 Köln). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30.09.2010 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 30.09.2010 mit dem Verein Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg VR 4191) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Verein Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) mit Sitz in Duisburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.