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Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V., Duisburg (VR 4191)

Firmendaten

Anschrift
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0203/992390
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wvbnw.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 4191
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. aus Duisburg ist im Handelsregister Duisburg unter der Nummer VR 4191 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.09.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 28.01.2011
Veränderung

Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V., Duisburg (Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30.09.2010 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 30.09.2010 mit dem Verein Wirtschaftsverband Baustoffe - Naturstein e.V. mit Sitz in Köln (AG Köln, VR 12657) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Verein Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e. V. (vero) mit Sitz in Duisburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.02.2007
Veränderung

Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V., Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 07.12.2005 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2006 mit der Landesverband Beton- und Fertigteilindustrie Nordrhein-Westfalen e.V. mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg, VR 4226) durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.