VR 2664:Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Niedersachsen/Bremen CDH, Hannover (Hinüberstraße 16 - 18, 30175 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers CDH im Norden - Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg VR 4589) am 26.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 2664:Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Niedersachsen/Bremen CDH, Hannover (Hinüberstraße 16 - 18, 30175 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.05.2014 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.05.2014 mit dem Wirtschaftsverband für Handelsvermittung und Vertrieb in Hamburg (CDH) e. V. (CDH im Norden) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg VR 4589) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.