VR 1645: Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Ostwestfalen-Lippe (CDH), Bielefeld (Steinstraße 16-18, 40212 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden CDH Rhein-Ruhr/OWL-Wirtschaftsverband für Vertrieb e.V. am 14.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 1645: Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Ostwestfalen-Lippe (CDH), Bielefeld (Steinstraße 16-18, 40212 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.06.2018 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2018 mit dem CDH Vertriebsverband Rhein-Ruhr e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf VR 5070) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.