HRA 22050: Wirtz Stapler GmbH & Co. KG., Velbert, Friedrich-Ebert-Straße 68, 42549 Velbert. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 22050: Wirtz Stapler GmbH & Co. KG., Velbert, Friedrich-Ebert-Straße 68, 42549 Velbert. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 68, 42549 Velbert. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Wirtz Stapler Beteiligungs-GmbH, Velbert (Amtsgericht Wuppertal HRB 19901), von der Vertretung ausgeschlossen. Bestellt als Liquidator: Siepe, Hardo, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Wirtz Stapler GmbH & Co. KG., Velbert (Friedrich-Ebert-Straße 68, 42549 Velbert, Handel mit neuen und gebrauchten Flurförderzeugen, insbesondere Staplern und Maschinen, der Import und Export sowie der Service und der Verkauf von Ersatzteilen für Flurförderzeuge.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wirtz Stapler Beteiligungs-GmbH, Velbert (Wuppertal HRB 19901). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Michael Wirtz Stapler GmbH, Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 17691) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.