HRB 46606: Wischrath Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bergisch Gladbach, Am Waldwinkel 8, 51069 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 08.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.02.2017 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 08.02.2017 mit der Wischrath Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 47138), mit der G + F Geflügel- und Fleisch-GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 46650) und mit der PAMPA Fleischhandel GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 66014) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 46606: Wischrath Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bergisch Gladbach, Am Waldwinkel 8, 51069 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der FFG Fisch Fleisch Geflügel Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 47187) verschmolzen. Der mit der FFG Fisch Fleisch Geflügel Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 47187) am 01.09.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Vollzug der Verschmelzung erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 46606: Wischrath Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bergisch Gladbach, Olefant 14 b, 51427 Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Waldwinkel 8, 51069 Köln.