Wismarer Ingenieurgesellschaft mbH, Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, jeweils vom selben Tag, mit der Neptun-Stahlkonstruktions GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 4094) verschmolzen.
Wismarer Ingenieurgesellschaft mbH, Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar. Geschäftsanschrift: Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, jeweils vom selben Tag, mit der Neptun-Stahlkonstruktions GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 4094) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.