Wissenschaftlich technischer Bund "Württembergia", Stuttgart (c/o J.Bader, Krauchenweg 4, 70188 Stuttgart). Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 30.04.2010 beim Amtsgericht Esslingen a.N. (VR 1820) eingetragen. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Wissenschaftlich technischer Bund "Württembergia", Stuttgart, (c/o J.Bader, Krauchenweg 4, 70188 Stuttgart).Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.04.2009 mit dem neu gegründeten Verein "Technisch-Wissenschaftlicher Bund Kephallenia-Württembergia e.V.", Esslingen am Neckar verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.