Witt Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Im Flürchen 49, 66133 Saarbrücken.Berichtigend eingetragen: Geschäftsanschrift: Im Flürchen 51, 66133 Saarbrücken.
Witt Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Im Flürchen 49, 66133 Saarbrücken.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Witt, Benedikt, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
Witt Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, ( Saarbrücken).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2009 mit der UNIC-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4985) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.