Wittlich - Krell GmbH, Wissen, Im Kreuztal 83, 57537 Wissen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Werner Krell GmbH mit Sitz in Altenkirchen (Amtsgericht Montabaur, HRB 11948) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57537 Wissen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH