WoGe Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Herford mbH, Herford, Johannisstr. 12, 32052 Herford. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2010 und der ordentlichen Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2010 mit der Wohnungsgenossenschaft Herford-Stadt eG mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen 16 GnR 123 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
32052 Herford
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Amtsgericht: Bad Oeynhausen
Rechtsform: GmbH