HRB 1223 NM: Wochenanzeiger Satz GmbH, Neumünster, Kieler Straße 227, 24536 Neumünster. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.06.2019 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 19386 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 1223 NM: Wochenanzeiger Satz GmbH, Neumünster, Kieler Straße 227, 24536 Neumünster. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wochenanzeiger GmbH mit dem Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 19386 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1223 NM: Wochenanzeiger Satz GmbH, Neumünster, Kieler Straße 227, 24536 Neumünster. Geschäftsführer: 2. Timm, Udo, * ‒.‒.‒‒, Wanderup; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Stäcker, Jens
Wochenanzeiger Satz GmbH, Neumünster, Kieler Straße 227, 24536 Neumünster. ; Geschäftsanschrift:; Kieler Straße 227, 24536 Neumünster Vorstand: Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Stäcker, Jens, * ‒.‒.‒‒, Neumünster Rechtsverhaeltnis: Der mit Wochenanzeiger GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 32057) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 20.10.2010 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 18.11.2010 zugestimmt..