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Wochenpost Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft, Gronau (HRA 3645) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ochtruper Str. 47
48599 Gronau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3645
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wochenpost Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft aus Gronau war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRA 3645 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wochenpost Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Wochenpost Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 29.09.2017
Löschung

HRA 3645: Wochenpost Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft, Gronau, Ochtruper Straße 47, 48599 Gronau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AGM Anzeigenblattgruppe Münsterland GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 2232) am 21.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 05.09.2017
Veränderung

HRA 3645: Wochenpost Verlags- und Werbegesellschaft mbH & Co Kommanditgesellschaft, Gronau, Ochtruper Straße 47, 48599 Gronau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2017 mit der AGM Anzeigenblattgruppe Münsterland GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 2232) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

29.09.2017
Registervorgang

Löschung 29.09.2017