HRA 13408: Wochenspiegel Verlag Mayen GmbH & Co. KG, Mayen, Rosengasse, 56727 Mayen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Weiss-Verlag GmbH & Co. KG am 13.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 13408: Wochenspiegel Verlag Mayen GmbH & Co. KG, Mayen, Rosengasse, 56727 Mayen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2016 mit der Weiss-Verlag GmbH & Co.KG mit Sitz in Monschau (Amtsgerich Aachen, HRA 4824) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.