WohnBau Rhein-Main GmbH, Essen (Am Grugaplatz 2, 45131 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Viterra GmbH am 10.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WohnBau Rhein-Main GmbH, Essen (Am Grugaplatz 2, 45131 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19. Dezember 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 19. Dezember 2005 mit der Viterra GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen,HRB 18741) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WohnBau Rhein-Main GmbH, Essen (Am Grugaplatz 2, 45131 Essen). Prokura erloschen Wendel, Wilfried.
WohnBau Rhein-Main GmbH, Essen (Am Grugaplatz 2, 45131 Essen). Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lars.