Wohnanlage Dechant-Plein-Straße Wohnungsverwertungs GmbH, Bischofswiesen-Strub, (Silbergstr. 91, 83489 Bischofswiesen-Strub).Sitz verlegt nach Koblenz (nun AG Koblenz HRB 21293).
Wohnanlage Dechant-Plein-Straße Wohnungsverwertungs GmbH, Koblenz (Dechant-Plein-Straße 5, 56070 Koblenz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bischofswiesen-Straub (bisher Traunstein HRB 15904) nach Koblenz beschlossen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Ankauf und die ehestmögliche Verwertung der Wohnanlage Dechant-Plein-Straße in 56070 Koblenz, Deutschland, sowie die Vornahme und Durchführung von allen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck förderlich und nützlich sind, nicht jedoch Tätigkeiten nach § 34c GewO. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stütz, Wolfgang, Seekirchen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wohnanlage Dechant-Plein-Straße Wohnungsverwertungs GmbH, Bischofswiesen-Strub (Silbergstr. 91, 83489 Bischofswiesen-Strub). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Wohnanlage Dechant-Plein-Straße Liegenschaftsverwaltungs und -verwertungs GmbH mit dem Sitz in Bischofswiesen-Strub (Amtsgericht Traunstein HRB 15905) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Wohnanlage Dechant-Plein-Straße Liegenschaftsverwaltungs und -verwertungs GmbH mit dem Sitz in Bischofswiesen-Strub (Amtsgericht Traunstein HRB 15905) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.