Wohnanlage Keilhofer GmbH & Co. KG, Schwabach, Lindenstraße 44 b, 91126 Schwabach. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 16.09.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 und Erklärung vom 16.09.2013 der Buchinger Heidi, Zwiesel, * ‒.‒.‒‒, Teile ihres Vermögens (Firma Pension Keilhofer, Inh. Heidi Buchinger e.K. mit dem Sitz in Zwiesel (Amtsgericht Deggendorf HRA 2719)) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 06.11.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Zwiesel HRA 2719). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: GmbH & Co. KG