Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
|
|
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Scheil, Dieter, Bad Abbach,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Vorstand:
Schedlbauer, Martin, Wiesent,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
25.04.2023
Schießl |
5 |
c)
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern, betreuen und vermitteln; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren. Ein
Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis
gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 die Voraussetzungen. |
|
|
|
a)
Die Generalversammlung vom 21.11.2022 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde § 2 (Zweck und Gegenstand
des Unternehmens), § 6 (Pflichten der
Mitglieder), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und
Vertretung der Genossenschaft), § 23
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24
(Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten
des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30
(Rechtsgeschäfts mit Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern), § 32
(Generalversammlung), neu § 32a (Digitale
Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung),
neu § 32b (Digitale Generalversammlung), neu
§ 32c (Generalversammlung im digitalen
und/oder schriftlichen Verfahren), § 33
(Einberufung der Generalversammlung), § 34
(Leitung der Generalversammlung und
Beschlussfassung), neu § 34a (Wahlen zum
Aufsichtsrat), neu § 34b (Niederschrift), § 35
(Zuständigkeit der Generalversammlung), § 36
(Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), §
44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) . |
a)
06.02.2023
Schießl |
GnR 670: Wohnbau St. Wolfgang eG, Regensburg (Augsburger Straße 12 a, 93051 Regensburg). Ausgeschieden: Vorstand: Weiß, Karl, Regensburg, * ‒.‒.‒‒. Personendaten (Geburtsdatum) berichtigt: Vorstand: Scheil, Dieter, Bad Abbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 670:Wohnbau St. Wolfgangsbauverein eG, Regensburg (Augsburger Straße 12 a, 93051 Regensburg). Firma von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Wohnbau St. Wolfgang eG.
GnR 670:St. Wolfgangsbauverein eG, Regensburg (Augsburger Straße 12 a, 93051 Regensburg). Die Generalversammlung vom 23.06.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Wohnbau St. Wolfgangsbauverein eG. Die Baugenossenschaft St. Wolfgang eG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg GnR 591) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 mit Nachtrag vom 11.07.2014 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 23.06.2014 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 23.06.2014 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen