Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Panoramastraße 53, 69126 Heidelberg |
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a)
21.09.2022
Falzone |
HRB 331491: Wohnbau Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg, Panoramastr. 53, 69126 Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Panoramastraße 69, 69126 Heidelberg.
HRB 331491: Wohnbau Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 1, 69117 Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Panoramastr. 53, 69126 Heidelberg.
Wohnbau Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 1, 69117 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Liquidation der Gesellschaft) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 1, 69117 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Karin, geb. Tropf, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒.
Wohnbau Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidelberg (Friedrich-Ebert-Anlage 1, 69117 Heidelberg). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WPM GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331876) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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