Wohnbaugesellschaft der Wohnungsgenossenschaft Arzberg GmbH, Arzberg (Bauvereinstraße 32a, 95659 Arzberg). Die Verschmelzung mit der Wohnungsgenossenschaft Arzberg eG gegründet 1919 mit dem Sitz in Arzberg wurde am 09.08.2005 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe AG Hof GnR 91).
Wohnbaugesellschaft der Wohnungsgenossenschaft Arzberg GmbH, Arzberg (Bauvereinstraße 32a, 95659 Arzberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2005 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 01.07.2005 mit der Wohnungsgenossenschaft Arzberg eG gegründet 1919 mit dem Sitz in Arzberg (Amtsgericht Hof GnR 91) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.