HRB 110011: Wohnbaugesellschaft mbH für den Landkreis Goslar, Goslar, Rammelsberger Str. 2, 38640 Goslar. Nicht mehr Geschäftsführer: Matschkus, Andreas, Goslar, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Jan-Hendrik, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH (Amtsgericht Braunschweig HRB 110002) Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Fischer, Jan-Hendrik, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Konrad, Sebastian, Langelsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110011: Wohnbaugesellschaft mbH für den Landkreis Goslar, Goslar, Rammelsberger Str. 2, 38640 Goslar. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Matschkus, Andreas, Goslar, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen bei Rechtshandlungen zwischen der Wohnbaugesellschaft mbH für den Landkreis Goslar und der Goslarer Wohnstättengesellschat mbH.
HRB 110011: Wohnbaugesellschaft mbH für den Landkreis Goslar, Goslar, Rammelsberger Str. 2, 38640 Goslar. Prokura erloschen: Krüger, Rolf, Langelsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110011: Wohnbaugesellschaft mbH für den Landkreis Goslar, Goslar, Rammelsberger Str. 2, 38640 Goslar. Nach Änderung nunmehr Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Fischer, Jan-Hendrik, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110011: Wohnbaugesellschaft mbH für den Landkreis Goslar, Goslar, Rammelsberger Str. 2, 38640 Goslar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2017 mit der Wohnsiedlungsbau- und Kleinsiedlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Goslar (HRB 111074) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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