HRB 12548: Wohnen am Adelheid-Haus GmbH, Geldern, Glockengasse 5, 47608 Geldern. Änderung zur Geschäftsanschrift: Keylaer 57, 47623 Kevelaer.
HRB 12548: Wohnen am Adelheid-Haus GmbH, Kevelaer, Glockengasse 5, 47608 Geldern. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kevelaer nach Geldern beschlossen. Geldern.
HRB 12548: Wohnen am Adelheid-Haus GmbH, Kevelaer, Keylaer 57, 47623 Kevelaer. Änderung zur Geschäftsanschrift: Glockengasse 5, 47608 Geldern. Nicht mehr Geschäftsführer: Boßmann, Stefan, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Boßmann, Sabrina, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12548: Wohnen am Adelheid-Haus GmbH, Kevelaer, Keylaer 57, 47623 Kevelaer. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnaudt, Sabrina, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Boßmann, Stefan, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12548: Wohnen am Adelheid-Haus UG (haftungsbeschränkt), Kevelaer, Keylaer 57, 47623 Kevelaer. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2014 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § § 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung), und mit ihr die Änderung der Firma, die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Wohnen am Adelheid-Haus GmbH. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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