HRB 33137: Wohnen in Berching GmbH, Berching, Maria-Hilf-Straße 72, 92334 Berching. Prokura erloschen: Meier, Karl, Berching, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FS-Fuchs Wohnbau GmbH mit dem Sitz in Berching (Amtsgericht Nürnberg HRB 30984) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 33137: Wohnen in Berching GmbH, Berching, Maria-Hilf-Straße 72, 92334 Berching. Bestellt: Geschäftsführer: Fuchs, Robert, Mühlhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 33137: Wohnen in Berching GmbH, Berching, Maria-Hilf-Straße 72, 92334 Berching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Plank-Winkler, Andrea, geb. Winkler, Berching, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33137: Wohnen in Berching GmbH, Berching, Maria-Hilf-Straße 72, 92334 Berching. Die Wohnen in Berching Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Berching (Amtsgericht Nürnberg HRB 32352) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 33137: Wohnen in Berching GmbH, Berching, Maria-Hilf-Straße 72, 92334 Berching. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2016. Geschäftsanschrift: Maria-Hilf-Straße 72, 92334 Berching. Gegenstand des Unternehmens: die Vorbereitung und Durchführung von Wohn- und Gewerbebauten als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung und als Generalunternehmer, die Vermittlung von Immobilien sowie die Projektierung solcher Vorhaben. Die Tätigkeit der Gesellschaft bedarf der Genehmigung nach § 34c Abs.1 Nr. 3 lit. a und b der Gewerbeordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hirsch, Oswald, Postbauer-Heng, Pavelsbach, * ‒.‒.‒‒; Plank-Winkler, Andrea, geb. Winkler, Berching, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Meier, Karl, Berching, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wohnen in Berching GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berching (Amtsgericht Nürnberg HRA 17446). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.