Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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Einzelprokura:
Kacprowicz, Christopher, Bovenden,
* ‒.‒.‒‒
Beckmann, Jens, Göttingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.09.2023
Winterfeld |
HRB 130003: Wohnen in Northeim GmbH, Northeim, Am Bleichewall 3, 37154 Northeim. Nicht mehr Geschäftsführer: Franzke, Katharina, Northeim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lutsch, Arthur E., Northeim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130003: Wohnen in Northeim GmbH, Northeim, Am Bleichewall 3, 37154 Northeim. Prokura erloschen: Lutsch, Arthur Eduard, Northeim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130003:Wohnen in Northeim GmbH, Northeim, Am Bleichewall 3, 37154 Northeim.Einzelprokura: Lutsch, Arthur Eduard, Northeim, * ‒.‒.‒‒.
Wohnen in Northeim GmbH, Northeim, Am Bleichewall 3, 37154 Northeim.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der Kreis-Bau GmbH mit Sitz in Northeim (AG Göttingen, HRB 130429) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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