Wohnhausbau Werdau GmbH, Werdau (Turnhallenstraße 2, 08412 Werdau). Die Verschmelzung wurde am 03.05.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wohnhausbau Werdau GmbH, Werdau (Turnhallenstraße 2, 08412 Werdau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2006 sowie der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gebäude- und Grundstücksverwaltungs-GmbH Werdau mit dem Sitz in Werdau (Amtsgericht Chemnitz HRB 4094) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.