HRB 15736: Wohnmobile Erlangen GmbH, Erlangen, Weisendorfer Straße 16, 91056 Erlangen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Medbacher Weg 11, 91315 Höchstadt a.d.Aisch.
HRB 15736: Wohnmobile Erlangen GmbH, Erlangen, Weisendorfer Straße 16, 91056 Erlangen. Die Ausgliederung wurde am 17.08.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10633). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15736: Wohnmobile Erlangen GmbH, Erlangen, Weisendorfer Straße 16, 91056 Erlangen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2016. Geschäftsanschrift: Weisendorfer Straße 16, 91056 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: der Verkauf und die Vermietung von Wohnmmobilen und Transportern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kohlert, Andreas, Weisendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Andreas Kohlert Wohnmobile Erlangen e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 10633) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.