Wohnpark Fuhseblick Inh. Sylvia Hartfil-Papenberg e. Kfr., Peine (Fuhsering 3, 31226 Peine). Die Firma ist erloschen.
Wohnpark Fuhseblick Inh. Sylvia Hartfil-Papenberg e. Kfr., Peine (Fuhsering 3, 31226 Peine). Nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 25.03.2008/22.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.03.2008/22.05.2008 ist ein Unternehmensteil aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Wohnpark Fuhseblick GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200997) übertragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.